Gemäss den Erläuterungen zum Liegenschaftsverzeichnis sind für jede Liegenschaft eine Ertragsaufstellung (Mieterspiegel) einzureichen oder das entsprechende Beiblatt zum Liegenschaftsverzeichnis ausgefüllt einzureichen. Die Pflichtigen haben in die betreffenden Beiblätter aber jeweils nur den Saldo der Mieten eingetragen und im Übrigen auf eine Beilage verwiesen. In diesen Beilagen finden sich indessen auch keine Detailaufstellungen. In der "Zusammenfassung Liegenschaften" sind sodann ebenfalls nur die Gesamterträge pro Liegenschaft eingetragen.