zusätzlich ergeben sich weitere notwendige, der Steuererklärung beizulegende Beilagen aus der Steuererklärung und der Wegleitung dazu (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 125 N 7 DBG und § 134 N 8 StG). Hierzu gehören insbesondere Aufstellungen über den effektiven Liegenschaftsunterhalt (enthaltend Datum, Art der Leistung, Empfänger, Beträge) sowie beim Schuldenverzeichnis die geordneten Belege).