Am 8. September 2010 wurde den Pflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern 2003 sowie die direkte Bundessteuer 2003 eine mögliche Höhertaxation angezeigt und ihnen Gelegenheit eingeräumt, hierzu Stellung zu nehmen. Die Pflichtigen liessen sich – nach wiederholten Fristerstreckungen – am 6. Dezember 2010 vernehmen und das kantonale Steueramt nahm am 4. Januar 2011 dazu Stellung. Die Kammer zieht in Erwägung: