1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 -5- Das kantonale Steueramt schloss in seiner Beschwerde-/Rekursantwort vom 9. April 2010 auf Abweisung der Rechtsmittel. Mit Verfügung vom 19. Mai 2010 wurde ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet. Die Pflichtigen liessen sich trotz zweimal erstreckter Frist nicht vernehmen.