Das kantonale Steueramt wies die Einsprachen am 6. Januar 2010 ab und auferlegte den Pflichtigen hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.-. Es erwog im Wesentlichen, die Pflichtigen hätten die versäumte Handlung nur unzureichend nachgeholt, weshalb an den Ermessenseinschätzungen festgehalten werde. 1 DB.2010.41 - 43 1 ST.2010.47, 50, 51 -4-