Am 22. Oktober 2008 fand eine Besprechung statt, in welcher der Vertreter der Pflichtigen die Nachreichung einer Buchhaltung ankündigte. Mit Schreiben vom 30. November 2008 reichten die Pflichtigen weitere Unterlagen ein, aber keine Buchhaltungen. Mit Auflage vom 8. Januar 2009 verlangte der Steuerkommissär von ihnen diverse Unterlagen in Bezug auf die selbstständige Erwerbstätigkeit als Liegenschaftenhändler sowie die Aufteilung der gemeinsamen Schuld zwischen den Pflichtigen und der ihnen gehörenden F gegenüber der Darlehensgeberin. Am 22. Januar 2009 reichten die Pflichtigen umfangreiche Unterlagen ein.