Am 19. Mai 2006 erliess der Steuerkommissär in Bezug auf die Steuerperiode 2001 eine Auflage, worin er Auskunft verlangte hinsichtlich der Grundstückgewinnsteuerveranlagungen der erwähnten Liegenschaften. Die Auflage wurde am 5. September 2006 gemahnt. Die Pflichtigen reagierten darauf nicht; erst am 30. März 2007 stellten sie – nach Erhalt eines Einschätzungsvorschlags – ein weiteres Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärungen bis Ende April, worauf sie allerdings wiederum nichts mehr von sich hören liessen.