sultierte demgegenüber ein Bruttoertrag von Fr. 803'910.-, wovon ein Aufwand von Fr. 165'639.- abgezogen wurde, sodass sich der Anteil des Pflichtigen auf Fr. 159'568.- belief. Das kantonale Steueramt hat sich zu dieser Aufstellung nicht geäussert. Im Revisionsbericht wird einzig festgehalten, dass allfällige Baukosten nicht zum Abzug gebracht werden könnten, da eine Übernahme des erarbeiteten Projekts durch die Eintretenden nicht vorgesehen gewesen sei. Dieser Einwand ist indessen hier, wo es um die Frage der Gewinnungskosten geht, nicht nachvollziehbar.