Er deklarierte entsprechend der Partneranzahl einen vollen Anteil von einem Viertel der streitigen Entschädigung (1/4 von Fr. 638'271.- = Fr. 159'567.-). In den Akten finden sich zudem mehrere Rechnungen an die "Eigentümergemeinschaft Y-strasse A, E, F, G". Wer genau die Projektführerschaft hatte, lässt sich dabei nicht feststellen; da aber drei der vier Partner im Baufach tätig sind, ist von einem massgebenden Einfluss derselben auszugehen.