DBG; StRK II, 8. Juni 2000, 4 DB.1999.48). Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ist zu vermuten, wenn wenigstens ein Teilhaber sich in Ausübung eines Berufs an der Gesellschaft beteiligt und die Geschäftsführung besorgt (ASA 47, 485; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 2. A., 2009, Art. 18 N 15 DBG).