Mit Verfügung vom 25. März 2011 wurde der Pflichtige aufgefordert, im Vertrag vom 27. April 2007 vorgesehene Detailabrechnungen über die Zusammensetzung der geleisteten Entschädigung einzureichen. Dieser teilte am 26. Mai 2011 mit, solche Detailabrechnungen seien nie erstellt worden.