zu einer rechtskräftigen Baubewilligung kam es indessen nicht, sodass der Vertrag nie vollzogen wurde. Am 27. April 2007 kamen der Pflichtige und seine Miterwerber mit einer Investorengruppe überein, dass diese das Projekt übernimmt und in sämtliche Rechte und Pflichten des Vertrags mit der Gemeinde eintritt. Die Abtretenden sollten pauschal mit Fr. 750'000.- entschädigt werden. Am 21. Mai 2007 wurde mit der Gemeinde ein entsprechender öffentlich beurkundeter Vertrag über den Eintritt der Investorengruppe abgeschlossen.