d) Entgegen der Auffassung des Pflichtigen kann die Erfüllung der Forderung auf Eigentumserwerb während der kurzen Verfügungssperre vom 8. bis und mit 17. September 2008 nicht als besonders unsicher eingestuft werden. Aus dem Kurseinbruch der C Aktie am 18. September 2008, der – zeitgleich mit der Insolvenzbeantragung der Investmentbank Lehman Brothers Inc. nach Chapter 11 – bereits am 15. September 2008 einsetzte, lässt sich diese Schlussfolgerung nicht ziehen. Denn es ist für Aktien charakteristisch, dass solche wie auch andere, teilweise nicht vorhersehbare Ereignisse auf der ganzen Welt den Wert einer Aktie laufend beeinflussen.