In diesen Fällen wird auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs abgestellt. Bei der Übertragung von Mitarbeiteraktien, die zeitlich beschränkt mit einer Verfügungssperre und/oder einer Rückgabeverpflichtung belastet sind, hat das Bundesgericht im Entscheid vom 6. November 1995 (StE 1996 B 22.2 Nr. 12 = ASA 65, 773) ausdrücklich festgehalten, dass diese Lasten den Zeitpunkt des Einkommenszuflusses nicht beeinflussen. Jedoch ist dieser Beeinträchtigung bei der Bewertung Rechnung zu tragen.