Zu den Letzteren gehört u.a. die Zuteilung von Mitarbeiteraktien, sofern und soweit diese Beteiligungsrechte unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis erworben werden (RB 1995 Nr. 34; BGr, 21. Mai 2003, 2A.517/2002 bzw. 2A.573/2002, www.bger.ch, beide auch zum Folgenden). Besteuert wird die Differenz zwischen dem Verkehrswert und einem allfälligen (günstigeren) Bezugspreis.