und betreffend direkte Bundessteuer 2008 auf Fr. … (zum Satz von Fr. …). C. Mit Beschwerde und Rekurs vom 16. Dezember 2010 liessen die Pflichtigen der Steuerrekurskommission (heute Steuerrekursgericht) beantragen, das steuerbare Einkommen für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 gemäss Steuererklärung auf Fr. … (zum Satz von Fr. …) und für die direkte Bundessteuer 2008 auf Fr. … (zum Satz von Fr. …) festzusetzen. In der Beschwerde- und Rekursantwort vom 20. Januar 2011 schloss das kantonale Steueramt auf Abweisung der Rechtsmittel. Auf die Parteivorbringen wird, soweit rechtserheblich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.