B. Dagegen erhobene Einsprachen, womit der Zufluss des Einkommens aus Mitarbeiteraktien per 18. September 2008 verfochten wurde, hiess das kantonale Steueramt am 16. November 2010 teilweise gut, indem es die 10-tägige Verfügungsbeschränkung während der "closed window period" vom 8. bis und mit 17. September 2008 bei der Bewertung des Einkommenszuflusses berücksichtigte und einen Diskont von Fr. 3‘489.- (Fr. 0.0789 je Aktie, berechnet vom Aktienkurs per 8. September 2008 von Fr. 48.7566) berücksichtigte. Infolgedessen reduzierte es das steuerbare Einkommen betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2008 auf Fr. … (zum Satz von Fr. …)