Veranlagung der direkten Bundessteuer 2008, die formell am 2. August 2010 eröffnet wurde, liess das kantonale Steueramt die geltend gemachte Einkommensminderung nicht zu, weil es das Einkommen bereits am 8. September 2008, d.h. am Umwandlungstag ("scheduled conversion date"), als zugeflossen betrachtete, und veranlagte die Pflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2008, mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. … (zum Satz von Fr. …) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. … (zum Satz von Fr. …). Für die direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2008, wurde das steuerbare Einkommen auf Fr. … (zum Satz von Fr. …) festgesetzt.