Gleichzeitig erwähnte der Arbeitgeber auf einem Beiblatt zum Lohnausweis, dass im Hinblick auf die am 16. September 2008 erfolgte Veröffentlichung der Quartalszahlen per Ende August 2008 zur Verhinderung von Insidergeschäften allen Mitarbeitern der Handel mit C Wertpapieren vom 8. bis und mit 17. September 2008 (sog. "closed window period") verboten war. Demzufolge konnte der Pflichtige erst am darauf folgenden Werktag, nämlich am 18. September 2008 uneingeschränkt über die erhaltenen Mitarbeiteraktien verfügen. Am 18. September 2008 betrug der Aktienkurs nach einem Kurseinbruch noch $ 20.20 pro Aktie.