Umsatz- und Gewinnzahlen sind zunächst keine Bezugsgrössen im Zusammenhang mit der Frage eines vorhandenen Klumpenrisikos. Bei letzterem geht es um den Anteil, welche das (gesamte) Darlehen an den liquiden Mitteln der Gesellschaft ausmacht. Dieser betrug im hier betroffenen Geschäftsjahr 2008 rund 51,55%, was weit ausserhalb eines geschäftsüblichen Rahmens liegt (vgl. vorn, E. 2.bb). Sodann trifft es auch nicht zu, dass die Gesellschaft den Ausfall des Darlehens verkraftet hätte. Die Pflichtigen sehen darüber hinweg, dass die Gesellschaftaktiven zum grossen Teil fremdfinanziert waren und das Aktivdarlehen das vorhandene Eigenkapital überstiegen hat.