dd) Schliesslich wird noch geltend gemacht, dass die C AG per 2008 und 2009 Umsätze von Fr. 2'067'000.- bzw. Fr. 3'300'000.- sowie per 2009 und 2010 Gewinne von Fr. 62'000.- bzw. Fr. 250'000.- erzielt habe. Angesichts solcher Umsatz- und Gewinnzahlen erscheine ein ausstehendes Darlehen von Fr. 93'379.- (recte: Fr. 93'354.- = Erhöhung per 2008) als gering und habe kein Klumpenrisiko bestanden. Das Darlehen habe denn auch nur einen Drittel der Bilanzsumme 2008 von Fr. 366'000.- bzw. einen Fünftel der Bilanzsumme 2009 von Fr. 496'000.- ausgemacht. Selbst bei einem Ausfall des Darlehensnehmers wäre die Darlehensgeberin demzufolge nicht in Konkurs gefallen.