dd) Die Kreditwürdigkeit des Pflichtigen wurde mit den Hinweisen auf die Werte der C AG und der Liegenschaft in Dübendorf demzufolge nicht nachgewiesen. Der Hinweis auf ein für den privaten Lebensaufwand genügendes Salär beider Pflichtigen hilft diesbezüglich auch nicht weiter, zumal trotz dieser Saläre ja eben weder Zinszahlungen noch Amortisationen erfolgten. Auch sonst wurden einspracheweise keine Argumente vorgebracht, welche im Licht der einschlägigen Kriterien gegen eine Darlehenssimulation sprechen könnten. Die eingereichte Bestätigung des Pflichtigen über den Inhalt des mündlichen Darlehensvertrags ändert daran auch nichts.