In der hier streitigen Steuerperiode 2008 galt noch ein Steuerwert gemäss Bewertung 2004 von Fr. 773'000.-, was die Steuerbehörde zugunsten der Pflichtigen denn auch korrigiert hat. Wieso dieser Liegenschaft per 2008 bereits ein Verkehrswert von Fr. 2'480'000.- hätte zukommen sollen, wäre von den Pflichtigen zu belegen gewesen. Indes haben sie ihre diesbezügliche blosse Behauptung weder mit einer Schätzung noch mit Unterlagen betreffend den angeblich anstehenden Verkauf