cc) Was sodann die Liegenschaft der Pflichtigen anbelangt, haben diese es unterlassen, den behaupteten Verkehrswert von Fr. 2.5 Mio. mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Deklariert wurde ein vermietetes Einfamilienhaus in Dübendorf (Eigentumsverhältnis 2/3 Ehemann, 1/3 Ehefrau) mit einem Steuerwert von Fr. 911'000.-, was der Anzeige der Stadt Dübendorf betreffend die Neubewertung 2009 entspricht (vgl. Beilagen in T-act. 11). In der hier streitigen Steuerperiode 2008 galt noch ein Steuerwert gemäss Bewertung 2004 von Fr. 773'000.-, was die Steuerbehörde zugunsten der Pflichtigen denn auch korrigiert hat.