eine Rückzahlungspflicht von sechs Wochen von der ersten Aufforderung an. Hätte demzufolge die C AG den ihrem Aktionär gewährten Kontokorrentkredit mit Blick auf die eigene Liquidität auf sechs Wochen hin zurückgefordert, so hätte der Aktionär die Aktien der noch jungen Gesellschaft mit Blick auf das für die Rückzahlung benötigte Geld in einer solch kurzen Zeitspanne kaum zu einem guten Preis verkaufen können.