1 DB.2010.273 1 ST.2010.373 - 11 - Die Bestätigung – betitelt mit "zu Handen der Steuerverwaltung des Kantons Zürich" – schloss mit der Bemerkung, dass bei Nichteinhaltung dieser Modalitäten bereits in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügungen aufgehoben würden.