dies bei einem Substanzwert der Gesellschaft von Fr. 165'000.-. Nach der Praktikermethode errechne sich damit ein Unternehmenswert von Fr. 600'000.-. Schliesslich seien sie auch noch Eigentümer einer Liegeschaft mit einem Verkehrswert von Fr. 2'480'000.-, welche lediglich mit Fr. 1'050'000.- belehnt sei. Diese Liegenschaft solle denn auch in den nächsten Tagen für Fr. 2.5 Mio. verkauft werden. Von einer fehlenden Bonität bzw. einem vorhandenen Klumpenrisiko könne damit keine Rede sein. Ungeachtet des Fehlens einer Rückzahlungsvereinbarung liege demzufolge auch kein fehlender Rückzahlungswille bzw. keine objektive Unmöglichkeit der Rückzahlung vor.