Die Missachtung des Verbots der Einlagenrückgewähr steht indes bei der Frage, ob ein Darlehen als simuliert erscheint, nicht im Vordergrund. Wenn ein simuliertes Darlehen den Bereich des Verbots tangiert, liegt vielmehr ein Sonderfall vor, welcher mit Bezug auf die Steuerfolgen beim Aktionär an die Möglichkeit der steuerfreien Rückzahlung von einbezahltem Kapital denken liesse. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die Rückleistung von Kapitalanteilen einer Aktiengesellschaft an die Anteilsinhaber indes nur bei einer förmlichen Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR) oder Liquidation (Art. 745 OR) steuerfrei; nicht da-