2. a) Ende 2007 betrug die Kontokorrentschuld des Pflichtigen bei der C AG Fr. 72'047.-. Bis zu diesem Stand tolerierte die Steuerbehörde die Aktionärsverschuldung bzw. stellte sie die Frage nach dem Vorliegen einer Darlehenssimulation noch nicht. Letzteres änderte sich, als der Pflichtige per 2008 seinem Aktionärskonto weitere Fr. 93'354.- belastet hatte und die Gesamtschuld am 31. Dezember 2008 damit auf einen Betrag von Fr. 165'401.- angewachsen war. Nach der vor diesem Hintergrund im Veranlagungs- bzw. Einschätzungsverfahren durchgeführten Untersuchung präsentierte sich die Darlehenserhöhung per 2008 im Licht der einschlägigen Beurteilungskriterien wie folgt: