Das kantonale Steueramt schloss mit Beschwerde- und Rekursantwort vom 19. Januar 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die ESTV liess sich nicht vernehmen. D. Nachdem das Steuerrekursgericht erfahren hatte, dass der Pflichtige am 9. Dezember 2010 verstorben war, wurde das Verfahren mit Präsidialverfügung vom 8. Februar 2011 bis zur Feststellung der Erben sistiert. In der Folge zeigte sich, dass die Pflichtige als einzige Erbin des Verstorbenen verblieben war, worauf mit Verfügung vom 7. Dezember 2011 das Verfahren unter entsprechender Vormerkung des Parteiwechsels wieder aufgenommen wurde.