Die Bundessteuerveranlagung wurde mit Schlussrechnung vom 11. Oktober 2010 formell eröffnet. B. Die hiergegen am 29. Oktober 2010 erhobenen Einsprachen, mit welchen die Pflichtigen die Vornahme der Veranlagung und Einschätzung unter Anerkennung des Aktionärsdarlehens beantragt hatten, wurden vom kantonalen Steueramt mit Entscheiden vom 26. November 2010 abgewiesen. In der Begründung wurde jeweils am Vorliegen eines simulierten Darlehens festgehalten. C. Mit Beschwerde und Rekurs vom 16. Dezember 2010 liessen die Pflichtigen ihre Einspracheanträge wiederholen und zudem die Zusprechung von Parteientschädigungen verlangen.