Die Pflichtigen liessen am 7. September 2010 antworten, dass der Vertrag betreffend das Kontokorrent lediglich mündlich abgeschlossen worden sei. Der per 2008 bezahlte Zins von Fr. 3'250.- sei nach der Formel "3.25% vom durchschnittlichen Saldo von Fr. 100'000.-" berechnet worden; der Zinssatz sei dabei aufgrund der Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgelegt worden. Die Zinsen seien dem Kontokorrent belastet worden. Die Rückzahlung des Darlehens werde in den nächsten drei Jahren erfolgen. Sicherheiten seien keine gestellt worden.