Mit Auflage vom 28. Juli 2010 untersuchte die Steuerkommissärin im Einschätzungsverfahren der Pflichtigen für die Steuerperiode 2008, ob diese Entwicklung des Kontokorrents auf einem simulierten Darlehen gründet. Dabei verlangte sie die Vorlage des Kontokorrentvertrags und eine detaillierte Zinsabrechnung; im Fall eines mündlichen Vertrags sei sodann darüber Auskunft zu geben, was mit Bezug auf den Zinssatz, die Zinszahlungen, den Rückzahlungszeitpunkt sowie die Sicherheiten vereinbart worden sei.