A. B (nachfolgend der Pflichtige) und seine Ehefrau A (nachfolgend die Pflichtige) gründeten im 19. April 2006 die C AG. Mit Aktienanteilen von 50% bzw. 49% waren beide im Verwaltungsrat und in der Geschäftsführung dieser eine Sprachschule betreibenden Gesellschaft. Der Pflichtige verfügte dort über ein Aktionärskontokorrent, welches per Ende 2007 bereits einen Stand zu seinen Ungunsten von Fr. 72'047.- aufwies. Im Jahr 2008 erhöhte sich die Aktionärsschuld auf Fr. 165'401.-.