dd) Voraussetzung für die Gewährung der pauschalen Steueranrechnung ist somit ein Gesuch der Pflichtigen. Indes haben die Pflichtigen kein solches Gesuch gestellt. Mit Einschätzungsvorschlag vom 1. Februar 2010 wurden die Pflichtigen auf die Möglichkeit der pauschalen Steueranrechnung hingewiesen und der Steuerkommissär liess ihnen auch das entsprechende Formular, die Wegleitung sowie ein Merkblatt der 1 DB.2010.267 1 ST.2010.366 - 17 -