Damit sind die Erträge aus (tschechischem) Wertschriftenvermögen (Fr. 71'505.-) im Ansässigkeitsstaat der begünstigten Person, d.h. in der Schweiz zu versteuern. Dies würde auch gelten, wenn die Erträge als "andere Einkünfte" im Sinn von Art. 21 Abs. 1 DBA-T qualifiziert würden. Die Höhe des Betrags ist nicht umstritten. b) Weiter ist zu prüfen, wie es sich mit der Dividende der Firma D verhält.