Zur Beurteilung, in welchem Staat der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt ("center of vital interests") sind gemäss OECD-Kommentar die familiären und sozialen Beziehungen des Pflichtigen zu berücksichtigen, dessen Beschäftigungen, politische, kulturelle oder weitere Aktivitäten, der Arbeitsort, der Ort der Verwaltung eigener Liegenschaften etc. Die Umstände sollen gesamthaft betrachtet werden, wobei insbesondere das persönliche Verhalten der natürlichen Person von Bedeutung ist.