sed Version, 22 July 2010, OECD Committee on Fiscal Affairs [im Folgenden: OECD- Kommentar]). c) Die Pflichtigen bringen im Wesentlichen vor, der Pflichtige habe seine "engeren persönlichen und ausschliesslich wirtschaftlichen Beziehungen ohne jeden Zweifel in Tschechien", denn er sei dort und nicht in der Schweiz vollumfänglich beruflich engagiert und er lebe zum überwiegenden Teil auch privat in einer eigenen Wohnung dort. Von einem Lebensmittelpunkt in der Schweiz könne nicht die Rede sein. Zudem besage Art. 4 Abs. 2 lit.