b) Diese Formulierung entspricht weitgehend Art. 4 des OECD-Muster- abkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von 1992 (im Folgenden OECD-MA). Für die Auslegung der von der Schweiz nach dem Vorbild des OECD-MA geschlossenen DBA ist der OECD-Kommentar zu den Artikeln des Musterabkommens von erheblicher Bedeutung (BGr, 6. Mai 2007, 2C_276/2007, E. 5.3, www.bger.ch, unter Hinweis auf den Kommentar zum Musterabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen, deutsche Übersetzung der von der OECD in englischer und deutscher Sprache veröffentlichten Originalausgabe, Berlin 1994; aktuell jedoch Model Tax Convention on Income and on Capital, Conden-