Die Frage, wie oft er 2007 von seiner Ehefrau und/oder den Kindern in Tschechien besucht worden sei, sei für die Klärung des Lebensmittelpunkts "nicht relevant". Der Rekursschrift wurden fünf nicht übersetzte Dokumente in tschechischer Sprache beigefügt welche der "ergänzenden Beweisführung betreffend des tatsächlichen Wohnsitzes in seiner eigenen Wohnung … und des Engagements für seine beiden Firmen" dienen sollen.