cc) Der Steuerkommissär wiederholte mit Mahnung vom 9. Juni 2010 die Auflagen. Die Pflichtigen reichten daraufhin erneut ihr Schreiben vom 14. April 2010 sowie einen Zeitungsartikel ein, wonach der FIFA-Präsident als leitender Angestellter an seinem Arbeitsort steuerpflichtig sei.