gehörigen in Tschechien, die "absolut unrelevant im Zusammenhang mit den … erforderlichen Steuerauskünften" seien und "ebenfalls zum nicht öffentlich darzulegenden Privatbereich" gehörten. Seine Wohnung in Tschechien sei mit dem Kauf von Möbeln etc. in Tschechien eingerichtet, da die Familie nach wie vor in G lebe. Die geschäftliche Liegenschaft des Pflichtigen sei unter den Aktivposten der jeweiligen Bilanzen zu finden; die privaten Liegenschaften und die entsprechenden Mieterträge seien korrekt in den Steuererklärungen für Tschechien deklariert worden.