 Erklärung für die plötzliche Bestreitung des Hauptwohnsitzes in G (mit aussagekräftigen Unterlagen) und dafür, dass die Abmeldung von G erst 2009 stattgefunden habe; Nachweis der Anmeldung in der Tschechischen Republik;  Nachweis, dass die Dividenden 2007 der Firma D der ordentlichen Einkommenssteuer in der Tschechischen Republik unterworfen sei; Kopien der tschechischen Einkommenssteuererklärung 2007 und des entsprechenden Veranlagungsentscheids;  Nachweis, dass sich der Pflichtige – wie geltend gemacht – im Kalenderjahr von Montag bis Freitag in Tschechien und am Wochenende in der Schweiz aufgehalten habe;