1. Die bisherigen Steuerrekurskommissionen sind per 1. Januar 2011 zum Steuerrekursgericht mutiert (vgl. §§ 112 - 118a und §§ 147 - 153 des Steuergesetzes in den Fassungen vom 8. Juni 1997 bzw. 13. September 2010). Die vorliegenden, noch 1 DB.2010.267 1 ST.2010.366 -4- bei der Steuerrekurskommission I eingegangenen Geschäfte sind als Folge dieser Änderung der 1. Abteilung des Steuerrekursgerichts zugeteilt worden. Sie werden unter den bisherigen Geschäftsnummern weitergeführt.