Steuerbares Vermögen Fr. ….- Satzbestimmendes Vermögen Fr. ….- Der ausländische Liegenschaftennettoertrag wurde dabei im Sinn von Art. 130 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) bzw. § 139 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG) ermessensweise geschätzt. Im Übrigen erfolgte die Veranlagung/Einschätzung gemäss Vorschlag vom 1. Februar 2010. B. Die hiergegen von den Pflichtigen erhobenen Einsprachen wies das kantonale Steueramt mit Entscheiden vom 26. November 2010 ab.