Mit Vorschlägen vom 1. Februar 2010 stellte das kantonale Steueramt eine Veranlagung bzw. Einschätzung der Pflichtigen mit deutlich höheren Steuerfaktoren für die Steuerperiode 2007 in Aussicht. Der Steuerkommissär berücksichtigte beim steuerbaren Einkommen anders als die Pflichtigen auch Wertschriftenerträge in Tschechien und eine Dividendenzahlung der Firma D; zum steuerbaren Vermögen zählte er sodann zusätzlich die Aktienwerte der beiden tschechischen Firmen und das weitere bewegliche Vermögen in Tschechien.