A. 1. A (nachfolgend der Pflichtige bzw. zusammen mit seiner Ehefrau B die Pflichtigen) ist tschechischer Staatsangehöriger. Seit längerem leben die Pflichtigen und ihre … Töchter in der Schweiz. Der Pflichtige ist nach eigenen Angaben Direktor bzw. Geschäftsführer der beiden tschechischen Firmen D und E und hält sich unter der Woche in F [Tschechien] auf. Bis und mit Steuerperiode 2006 sind die Pflichtigen rechtskräftig veranlagt bzw. eingeschätzt.