143 Abs. 1 DBG erstinstanzlich von der Steuerbehörde im Einspracheverfahren vorzunehmen, weil sie im fraglichen Zusammenhang ohne jegliche Begründung fälschlicherweise davon ausging, es sei lediglich ein Jahreszins von Fr. 55'000.- zu besteuern und deshalb entsprechende Abklärungen unterblieben sind (vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 143 N 26. ff. DBG und Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, 2. A., 2006, § 149 N 29 ff. StG ). 1 DB.2010.265 1 ST.2010.363 - 14 -