Steuerakten 2005). Im Einspracheverfahren wies die Steuerkommissärin mit Schreiben an die Pflichtigen vom 4. April 2007 lediglich darauf hin, dass "gemäss steuerlicher Beurteilung" die Wertzuwachsraten jährlich im Umfang von jeweils Fr. 55'000.- pro Jahr zu besteuern seien, weshalb pro 2005 ein entsprechender Betrag aufzurechnen sei; die letzte Tranche der Wertzuwachsgarantie werde alsdann per 2006 besteuert, auch wenn damit vom Gesamtbetrag im Ergebnis lediglich Fr. 110'000.- zur Besteuerung gelangten. In der Folge haben die Pflichtigen ihre gegen die Zinsbesteuerung gerichtete Einsprache damals zurückzogen (vgl. Steuerakten 2005).