b) Die Pflichtigen gingen bei ihrer Deklaration 2006 von der einkommenssteuerrelevanten Besteuerung der Wertzuwachsgarantie von Fr. 330'000.- aus, brachten dabei aber pro 2000 bis 2005 bereits versteuerte Einkommensanteile von insgesamt Fr. 75'473.- in Abzug; zudem verlangten sie die satzbestimmende Berücksichtigung des überjährigen Charakters der Wertzuwachsauszahlung (vgl. Begleitschreiben zur Steuererklärung vom 29. August 2007). Die Steuerbehörde ging demgegenüber davon aus, dass lediglich der 5.5%-Jahreszins von Fr. 55'000.- steuerbar sei. Eine Begründung dafür lässt sich aber weder dem Einschätzungs- bzw. Veranlagungsentscheid noch den Einspracheentscheiden entnehmen.